1. Januar 1984 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

1. Januar 1984

Altersrente wird ab sofort schon nach fünf statt bisher 15 Versicherungsjahren gewährt. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann beanspruchen, wer in den letzten fünf Versicherungsjahren mindestens drei Jahre versicherungspflichtig war.