Das Rückkehrhilfegesetz bietet ausländischen Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Arbeitslosigkeit infolge Betriebsstillegung oder Konkurs, ferner bei Kurzarbeit) befristete finanzielle Anreize, die BRD dauerhaft zu verlassen. Damit soll der Arbeitsmarkt entlastet werden.