In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich Versicherte ab sofort an Krankenhaus-und Kurkosten geringfügig beteiligen und Bagatellarzneimittel (ab 1. 4. 1983) voll bezahlen. Die Rezeptgebühr steigt. Es gibt jedoch viele Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten. Die »Luxusmedizin« ist einzudämmen. Gefälligkeitsatteste u. ä. können mit Geldbußen geahndet werden. Bei begründeten Zweifeln darf der Arbeitgeber fordern, daß der Vertrauensärztliche Dienst Krankschreibungen überprüft. Der neue Krankenversicherungsbeitrag der Rentner wird festgelegt und zeitlich prozentual gestaffelt. Die meisten Änderungen hatte bereits die sozialliberale Regierung beschlossen. Sie waren nach dem christlichliberalen Regierungswechsel modifiziert und zum Teil erweitert worden.