Die neue christlichliberale Regierung Kohl/ Genscher beschließt: 1. wegen sinkender Steuereinnahmen, wegfallender Ausgleichszahlungen beim Kindergeld (»Kindergeldmilliarde«), Mehrausgaben wegen steigender Arbeitslosigkeit und wegen der Kosten für die Kernreaktoren in Kalkar und Schmehausen den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts 1982; 2. aus Zeitgründen eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 1983 der sozialliberalen Koalition; 3. den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 1983 zur »Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushaltes«. Neben Einsparungen bei den Haushaltsausgaben sind u. a. folgende finanzpolitische Maßnahmen vorgesehen: 1. Die Umsatzsteuer steigt ab 1. 7. 1983 von 13 bzw. 6,5 Prozent auf 14 bzw. 7 Prozent. 2. Eine befristete, unverzinsliche und rückzahlbare Investitionshilfeabgabe wird bei Besserverdienenden zur Förderung des Wohnungsbaus eingeführt; diese Zwangsanleihe erklärt das Bundesverfassungsgericht jedoch am 6. 11. 1984 für verfassungswidrig. 3. Die Mittel für die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern werden aufgestockt. 4. Steuersenkungen bzw. steuerliche Anreize sollen die Wirtschaft entlasten und fördern. - Der neue Haushalt tritt fristgerecht am 1. 1. 1983 in Kraft.