Das 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität tritt in Kraft. Es schafft neue Straftatbestände gegen den Computerbetrug (z. B. Datenfälschung, Datenausspähen, Datenveränderung und Computersabotage), gegen Kapitalanlagebetrügereien, »Schneeballsysteme«, gegen Wirtschaftsspionage sowie gegen Fälschung und Missbrauch von Scheckvordrucken und Kreditkarten.