Widerruf von Haustürgeschäften: Kunden, die außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. auf einer Kaffeefahrt, in ihrer eigenen Wohnung, am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln) Verträge abschließen, können sich ab sofort binnen einer Woche von dieser Willenserklärung lösen. Ausgenommen sind Bagatellgeschäfte bis zu einem Entgelt von DM 80, Versicherungsverträge und telefonische Vertragsabschlüsse. Im Katalogversandhandel wird den Kunden anstelle des Widerrufsrechts ein gleichwertiges Rückgaberecht eingeräumt.