3. Stufe der Steuerreform (Interner Link: 1. 1. 1986 und Interner Link: 1. 1. 1988): Sie beseitigt den sog. »Mittelstands-bzw. Facharbeiterbauch« der Einkommensbesteuerung in der Progressionszone. Der neue linear und sanft ansteigende Reformtarif der Grenzsteuersätze verhindert, dass künftig Mehrverdienst überproportional steuerlich belastet wird. Der Anreiz zur beruflichen Leistung und die Motivation zur Einkommenssteigerung sind damit viel höher als beim alten Tarif von 1985, der Mehreinnahmen mit zusätzlichen Steuern belegt hatte. Steuerlich entlastet werden auch Familien durch Kinderfreibeträge (ab 1. 1. 1990 je Kind DM 3 024 pro Jahr, ab 1. 1. 1992 DM 4 104), durch das Kindergeld bzw. Kindergeldzuschläge und andere Steuererleichterungen.