Die Strukturreform im Gesundheitswesen soll ab sofort die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung eindämmen, z. B. durch Leistungskürzungen und höhere Selbstbeteiligung der Patienten. Eingeführt werden als Maßnahmen für wirtschaftliches Verhalten: Stichprobenkontrollen bei Verordnungen und Abrechnungen von Ärzten, bei Medikamenten Festbeträge, die für Kostentransparenz und Preiswettbewerb sorgen sollen, Preisvergleichslisten bei Krankenhäusern und Beitragsrückerstattungen als Modellversuch bei Krankenkassen. Die Rentnerbeiträge zur Krankenversicherung steigen. Pflegebedürftige erhalten erstmals Leistungen: Wer sie betreut, kann sich jährlich vier Wochen lang von einer bezahlten Ersatzkraft vertreten lassen und monatlich Pflegegeld erhalten, soweit nicht Pflegestunden durch eine Fachkraft in Anspruch genommen werden.