Die zehnprozentige Quellensteuer auf Zinseinkünfte und Lebensversicherungserträge sowie eine Erdgas-bzw. Flüssiggassteuer treten in Kraft. Die Mineralölsteuer wird erhöht, ab 1. 5. 1989 auch die Tabaksteuer. Die Quellensteuer wird ab 1. 7. 1989 - ein halbes Jahr nach ihrer Einführung - wieder aufgehoben.