Das novellierte Asylverfahrensgesetz (Interner Link: 1. 8. 1982) soll den Missbrauch des Asylrechts weiter einschränken und das Anerkennungsverfahren beschleunigen, u. a. bei selbstgeschaffenen Nachfluchtgründen oder dreimonatigem Aufenthalt in einem Drittstaat. Ohne gültiges Visum dürfen Fluggesellschaften Asylbewerber nicht mehr in die BRD befördern.