Poststrukturreform: Die betrieblichen Aufgaben der Deutschen Bundespost als bundeseigene Verwaltung werden vom Postdienst (»Gelbe Post«), von der Postbank und von der Telekom wahrgenommen. Diese drei selbstständigen öffentlichen Dienstleistungsunternehmen verfügen über einen Vorstand und einen Aufsichtsrat nach kaufmännischen Gesichtspunkten. Hoheitliche Aufgaben und Rechtsaufsicht obliegen dem umbenannten Bundesministerium für Post und Telekommunikation. Fernmeldenetz und Telefondienst bleiben im Monopol, nicht jedoch die sonstigen Kommunikationsdienste, so z. B. der Endgerätemarkt.