Landwirte können eine Produktionsaufgaberente erhalten, wenn sie nach dem 58. Lebensjahr bestimmte Beitragszeiten in der Altershilfe nachweisen und ihren Betrieb stilllegen oder strukturverbessernd übergeben. Dieser Vorruhestand der Landwirte soll den Agrarmarkt entlasten, die Agrarstruktur modernisieren helfen und die landwirtschaftliche Überproduktion in der EG begrenzen. (Interner Link: 1. 5. 1984)