Das am 8. 12. 1984 unterzeichnete Lomé-III-Abkommen zwischen der EG und 66 AKP-Staaten tritt mit einer Laufzeit bis 1990 in Kraft. Alle AKP-Erzeugnisse, Agrarprodukte ausgenommen, haben freien Zugang zum EG-Markt, d. h., sie sind von Zöllen und Mengenbeschränkungen befreit. Die EG verzichtet auf Gegenpräferenzen. Geregelt wird auch die finanzielle und technische Zusammenarbeit. Die Europäische Investitionsbank (EIB) vergibt zinsgünstige Kredite, der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) größtenteils Zuschüsse und teilweise Sonderdarlehen. Ausgleichszahlungen sollen Exporterlöse stabilisieren: STABEX bei tropischen Landwirtschafts-, SYSMIN bei Bergbauprodukten. Privatinvestitionen in AKP-Ländern werden geschützt und gefördert.