Das Strahlenschutzvorsorgegesetz schafft die Voraussetzungen dafür, eine Zentralstelle für die Überwachung der Radioaktiviät in der Umwelt zu errichten. Schutzmaßnahmen bei radioaktiven Belastungen, u. a. im grenzüberschreitenden Verkehr, sind bundesweit zu koordinieren und zu treffen, z. B. bei Lebens-, Futter- und Arzneimitteln. Hintergrund: Im Atomkraftwerk der ukrainischen Stadt Tschernobyl hatte sich am 26. 4. 1986 die bislang größte Reaktorkatastrophe in der Geschichte der friedlichen Nutzung der Kernenergie ereignet. Auch in der BRD (vor allem im Süden und in Berlin) waren erhöhte Werte radioaktiver Strahlung gemessen und Importe strahlenbelasteter Nahrungsmittel vorübergehend verboten worden.