Das neue Abfallgesetz tritt in Kraft. Danach müssen Abfälle vermieden und wieder verwertet (recycelt) werden, bevor sie, sofern sie unvermeidbar sind, umweltfreundlich entsorgt werden. Damit ist das Ende der Wegwerfgesellschaft eingeleitet, denn Abfallvermeidung und -verwertung erhalten Vorrang vor der Abfallbeseitigung. Nach § 14 Abfallgesetz tritt zuerst die Altölverordnung am 1. 11. 1987 in Kraft. Die Verordnung über die Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen aus Kunststoffen folgt am 20. 12. 1988.