Das Pflanzenschutzgesetz soll vor allem Gefahren abwehren, die durch Pflanzenschutzmittel für Mensch, Tier und Natur entstehen können. Neben vollständigen und eingeschränkten Anwendungsverboten gibt es auch Anwendungsbeschränkungen für bestimmte Wirkstoffe, insbesondere in Wasser-und Heilquellenschutzgebieten. Pflanzenschutzmittel werden durch die Biologische Bundesanstalt im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsamt und dem Umweltbundesamt zugelassen. Hersteller, Vertriebsunternehmer und Importeure müssen melden, welche Jahresmengen an Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sie absetzen. Wer Schadorganismen verbreitet und geschützte Pflanzen gefährdet, wird bestraft.