Das geänderte Tierschutzgesetz tritt in Kraft. Es beschränkt Tierversuche auf das unerlässliche Maß, regelt das Schlachtrecht neu und verschärft die Verbote bei Tierhaltung, Tierhandel und Tiertransport. Qualzüchtungen sind verboten. Tierversuche müssen beantragt und wissenschaftlich begründet werden.