Es werden nur noch Neuwagen mit Abgasentgiftung (Katalysator) zugelassen. Für Autos mit mehr als zwei Litern Hubraum hatte dies schon ab 1. 1. 1988 gegolten.
Es werden nur noch Neuwagen mit Abgasentgiftung (Katalysator) zugelassen. Für Autos mit mehr als zwei Litern Hubraum hatte dies schon ab 1. 1. 1988 gegolten.
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