Nach Verhandlungen von über zwölf Jahren schließen die beiden deutschen Staaten das Kulturabkommen ab. Sie vereinbaren darin, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und auf der Grundlage des beiderseitigen Interesses, in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung und Wissenschaft zusammenzuarbeiten. Einbezogen sind Film, Literatur, Denkmalpflege, Museen, Verlage, Archive, Rundfunk und Fernsehen, Sport und Jugendaustausch. Das Abkommen gilt auch für West-Berlin.