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1. Juli 1987 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

Deutschland-Chronik bis 2000 I: Alliierte Besatzungspolitik 1. Vorentscheidungen der Siegermächte 2. Die Teilung Deutschlands 3. Wirtschafts- und Sozialreformen 4. Interzonale Verflechtungen und Sonderfall Saargebiet 5. Berlin und Berlin-Blockade II: Gründerjahre der beiden deutschen Staaten 6. Konstituierung der beiden deutschen Staaten 7. Bipolare Außenpolitik und Wiederaufrüstung im Kalten Krieg 8. Deutschlandpolitik und Berlin-Status im Kalten Krieg 9. Wirtschaft, Sozialpolitik und Gesellschaft 10. BRD und DDR: Bildungs-, Kultur-, Familien- und Jugendpolitik 1949 - 1955 III: BRD und DDR als Vorposten ihrer Schutzmächte 11. Regierung und Innenpolitik 12. Außen- und Sicherheitspolitik der beiden deutschen Staaten 13. Deutschlandpolitik und deutsch-deutscher Konflikt 1955 - 1961 14. Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik 15. BRD und DDR: Bildungs- und Familienpolitik 1955 - 1961 IV: Deutschland in der Ära der Koexistenz 16. Regierungen, Parteien und Verfassung im politischen Wandel 17. Außen- und Sicherheitspolitik zwischen Konfrontation und Normalisierung 18. Deutsch-deutscher und Berlin-Konflikt im Übergang 1961 - 1969 19. Wirtschafts- und Sozialpolitik 20. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1961 - 1969/71 21. BRD und DDR: Bildung und Familie 1961 - 1969/71 V: Die deutschen Staaten im Wandel vom Ost-West-Konflikt zur Entspannung 22. Innenpolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 23. Außen- und Sicherheitspolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 24. Zwei Staaten, eine Nation in Deutschland 1969 - 1982 25. Berlin-Regelung und Berlin-Politik 1971 - 1982 26. Ökonomie, Umwelt und soziale Sicherung 27. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1969 - 1982 28. Familie und Jugend, Bildung und Kultur VI: Von der Ost-West-Entspannung bis zum Vorabend der 'Wende' 29. Innenpolitik in der ersten Ära Kohl und am Ende der Ära Honecker 30. Außen- und Sicherheitspolitik 31. Deutsch-deutsche Sonderbeziehungen und Berlin 1982 - 1989 32. Wirtschaft und soziale Sicherung, Umwelt und Entwicklung 33. BRD und DDR: Familie und Bildung 1982 - 1989 VII: Von der friedlichen Revolution zur staatlichen Einheit 34. »Wir sind das Volk«: Die friedliche Revolution vor und nach dem 40. Jahrestag der DDR-Gründung 35. DDR und BRD: Von der Vertragsgemeinschaft zur Einheit 36. Internationale und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der deutschen Einheit 37. Die Wiederherstellung der Einheit Berlins als »kleine Wiedervereinigung« 1989 - 1990 VIII: Deutschland auf dem Weg zur inneren Einheit 38. Regierungssystem und Innenpolitik in der zweiten Ära Kohl 39. Deutsche Außen- und Sicherheitspolitik nach der Einheit 40. Wirtschaft, Steuern und Sozialpolitik in Deutschland 41. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1990 - 1998 42. Familien-, Jugend- und Bildungspolitik in Deutschland 1990 - 1998 IX: Kontinuität und Wandel 43. Regierungswechsel und Innenpolitik 44. Deutschland in der internationalen Politik 45. Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik 46. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1998 - 2000 47. Familie und Bildung 1998 - 2000 Über die Chronik Redaktion

1. Juli 1987

Die Einheitliche Europäische Akte (EEA), auf die sich der Europäische Rat am 2./3. 12. 1985 in Luxemburg geeinigt hatte, tritt in Kraft. Der EG-Binnenmarkt wird schrittweise bis 31. 12. 1992 als Zieldatum vollendet. Der Rat verzichtet bei Beschlüssen vor Vollendung des freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs auf Einstimmigkeit; in den meisten Bereichen genügt eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung. Als Endzweck wird die Europäische Union erstrebt. Das Parlament erhält zwei neue Befugnisse in verschiedenen Rechtsetzungsverfahren: 1. die Mitwirkung an Entscheidungen des Rats, dem allerdings das letzte Wort vorbehalten bleibt; 2. die Mitentscheidung, die sich auf den Beitritt neuer Mitglieder zur EG und auf den Abschluss künftiger Assoziierungsverträge beschränkt. Diese neuen Rechte sind ein Meilenstein auf dem Wege zu legislativen Befugnissen. Die seit 27. 10. 1970 praktizierte »Europäische Politische Zusammenarbeit« (EPZ) wird erstmals völkerrechtlich verankert und soll zur europäischen Außenpolitik erweitert werden. Forschung, Technologie und Umweltschutz werden erstmals in den EWG-Vertrag aufgenommen und damit Bestandteil des Gemeinschaftsrechts. Nach dem Ratifizierungsgesetz der BRD vom 19. 12. 1986 hat die Bundesregierung den Bundesrat über alle EG-Vorhaben, die für die Länder von Interesse sind, vorab zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Vertreter der Länder sind ggf. an den Verhandlungen zu beteiligen. Damit werden erstmals Informations-und Beteiligungsrechte der Bundesländer im Rahmen des EG-Rechtsetzungsverfahrens gesetzlich geregelt.