B-Waffen-Vertrag: Die BRD ratifiziert das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen vom 10. 4. 1972 (in Kraft seit 26. 3. 1975). Schutzmaßnahmen gegen B-Waffen sind zugelassen, z. B. Schutzmasken und Schutzkleidung.