Doppel-Null-Lösung: Auf ihrem 3. Gipfeltreffen in Washington vereinbaren US-Präsident Reagan und der sowjetische Generalsekretär Gorbatschow den INF-Vertrag: Alle in Europa stationierten landgestützten amerikanischen und sowjetischen nuklearen Mittelstreckenraketen bzw. Flugkörper kürzerer und längerer Reichweite (zwischen 500 und 5500 km) sind zu registrieren und innerhalb von drei Jahren abzubauen und zu vernichten. Der gegenseitigen Überwachung (Verifikation) dienen Inspektionen von Raketenbasen, -lagern und -fabriken vor Ort. Der Vertrag tritt am 1. 6. 1988 in Kraft. Erstmals kommt es zu einer echten Abrüstung, da eine ganze Gattung von Atomwaffen verschrottet wird - statt sie zu begrenzen. Dies ist eine Zäsur im Ost-West-Verhältnis. Mit dem Stationierungsländer-Übereinkommen vom 11. 12. 1987 (Gesetz vom 29. 4. 1988) schafft die BRD die vertragliche Voraussetzung für sowjetische Inspektionen von amerikanischen INF-Basen im Bundesgebiet. Hintergrund: Die USA und die Sowjetunion hatten am 12. 3. 1985 in Genf die am 23. 11. 1983 abgebrochenen INF-Verhandlungen fortgesetzt. Das 1. Treffen Reagans mit Gorbatschow am 19./21. 11. 1985 in Genf brachte keine nennenswerten Ergebnisse. Beim 2. Gipfeltreffen am 11./12. 10. 1986 in Reykjavík (Island) bestand Gorbatschow trotz Annäherung der Standpunkte auf einem Junktim zwischen einem Abrüstungsvertrag und einem Verzicht von Tests im Rahmen des SDI-Projekts (Paketlösung). Reagan und Gorbatschow waren sich jedoch darin einig, dass am ABM-Vertrag vom 26. 5. 1972 festgehalten werden solle; er verbietet zwar, weltraum-, luft-, see- oder mobile landgestützte Raketenabwehrsysteme zu entwickeln, zu erproben und aufzustellen, doch sind Forschungsarbeiten erlaubt. Präsident Reagan hatte das SDI (Strategic Defense Initiative)-Forschungsprogramm für das weltraumgestützte nicht nukleare Raketenabwehrsystem am 23. 3. 1983 verkündet.