Der Warschauer Vertrag wird in der polnischen Hauptstadt um 20 Jahre verlängert. Er gilt danach automatisch für weitere zehn Jahre, sofern er nicht gekündigt wird. (Interner Link: 14. 5. 1955)
Der Warschauer Vertrag wird in der polnischen Hauptstadt um 20 Jahre verlängert. Er gilt danach automatisch für weitere zehn Jahre, sofern er nicht gekündigt wird. (Interner Link: 14. 5. 1955)
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