Vertrauensfrage Kohls als Bundeskanzler (Art. 68 GG) in der Absicht, die angekündigte Bundestagsneuwahl am 6. 3. 1983 zu ermöglichen. Er begründet dies damit, dass die neue »Koalition der Mitte« nur einen zeitlich und sachlich begrenzten Auftrag habe und ihr »Dringlichkeitsprogramm« erfüllt sei. Verabredungsgemäß enthalten sich die meisten CDU/ CSU-und FDP-Abgeordneten der Stimme, die SPD-Abgeordneten stimmen mit Nein (248 Nein-, 8 Jastimmen, 248 Enthaltungen). Kohl beantragt darauf beim Bundespräsidenten Carstens die Auflösung des Bundestags binnen 21 Tagen. Drei Möglichkeiten für Neuwahlen waren diskutiert worden: der Rücktritt des Bundeskanzlers, die Vertrauensfrage oder die Verfassungsänderung (»Selbstauflösungsrecht« des Bundestags).