Auf Vorschlag des Bundeskanzlers löst Bundespräsident Carstens den Bundestag auf (in Kraft am 7. 1.) und setzt Neuwahlen für den 6. 3. fest. Trotz vorgetragener Bedenken seien in der für die Geschichte der BRD einmaligen Situation Neuwahlen gerechtfertigt, zumal sich die Mehrheit des Parlaments keine Vorteile auf Kosten der Minderheit verschaffe. - Der Bundestag wird damit zum zweiten Male vorzeitig aufgelöst. (Interner Link: 22. 9. 1972) Das Bundesverfassungsgericht bestätigt am 16. 2. 1983, dass der Bundespräsident, gestützt auf die Einschätzungs-und Beurteilungskompetenz des Bundeskanzlers, nach pflichtgemäßem Ermessen legitimiert gewesen sei, den Bundestag vorzeitig aufzulösen; denn wegen des Koalitionswechsels der FDP habe sich die Bundesregierung in einer politischen Ausnahmesituation befunden.