Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz: Der Zivildienst wird von 16 auf 20 Monate verlängert; er dauert künftig um ein Drittel länger als der jeweilige Grundwehrdienst. An die Stelle der mündlichen Gewissensprüfung tritt die schriftliche Glaubwürdigkeitsprüfung: Die ungedienten Wehrpflichtigen haben persönlich schriftlich zu begründen, weshalb sie den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern wollen. Sind die formalen Erfordernisse erfüllt und die angegebenen Motive für die Gewissensentscheidung glaubhaft, so entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst positiv über den Antrag; sonst bleibt es wie für Soldaten bei der persönlichen Anhörung vor Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerung bei den Kreiswehrersatzämtern. - Das Gesetz tritt am 1. 1. 1984 in Kraft.