Der Bundestag beschließt einstimmig, dass alle Entscheidungen des Volksgerichtshofs nichtig sind; denn es habe sich um ein »Terrorinstrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft« gehandelt. Damit wird klargestellt, dass der am 24. 4. 1934 errichtete Volksgerichtshof Unrecht gesprochen hat.