Das Demonstrationsstrafrecht wird verschärft und auf Landfriedensbruch sowie auf Vermummte (Vermummungsverbot) und passiv Bewaffnete (Schutzwaffen) ausgedehnt. Danach macht sich strafbar, wer der Aufforderung, die Vermummung oder Bewaffnung abzulegen oder sich aus einer Menge zu entfernen, nicht nachkommt. Die Gegenstände, die der Bewaffnung oder Vermummung dienen, können eingezogen werden.