Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, 1. dass Parteispenden pro Jahr nur noch bis maximal DM 100 000 steuerlich absetzbar sind statt - wie bisher - nach bestimmten Prozentsätzen des Einkommens oder der Umsätze; 2. dass die vier parteinahen Stiftungen (Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung) weiterhin Globalzuschüsse für die politische Bildungsarbeit aus dem Bundeshaushalt erhalten dürfen.