Stichtag der Volkszählung: Sie findet mit Auskunftspflicht zum vierten Male als Vollerhebung in der BRD statt und soll Daten über Bevölkerungszahlen, Gebäude, Wohnungen und Arbeitsstätten liefern. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte werden so weit wie möglich beachtet. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. 12. 1983 Teile des Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung vom 25. 3. 1982 für verfassungswidrig erklärt.