Eine Verordnung regelt ab sofort Dienst-, Privat- und »ständige Ausreisen« in das »Ausland«. Antragsberechtigte, deren Kreis beschränkt ist, haben ein Beschwerderecht gegen die Ablehnung von Reiseanträgen. Ergänzende Reisebestimmungen für Verwandtenbesuche im Westen treten am 1. 4. 1989 in Kraft.