Das Wehrdienstgesetz regelt die vormilitärische Ausbildung Jugendlicher und die Einbeziehung von Frauen in die allgemeine Wehrpflicht im Verteidigungsfall. Der Wehrdienst, der als Recht und »Ehrenpflicht« gilt, wird in der NVA oder in den Grenztruppen geleistet. Der Grundwehrdienst dauert wie bisher 18 Monate. - Das gleichzeitig verabschiedete Gesetz über die Staatsgrenze ersetzt die bisher internen Anweisungen für den Schusswaffengebrauch. Das Wehrpflichtgesetz (Interner Link: 24. 1. 1962) und die Grenzordnung treten außer Kraft.