Die Sicherheitsgesetze (Artikelgesetz zur inneren Sicherheit) werden durch Maßnahmen zur wirksameren Bekämpfung von Strafund Gewalttaten (z. B. bei Menschenraub, Geiselnahme, Waffendiebstahl) sowie von Ausschreitungen bei Demonstrationen (Vermummung und Passivbewaffnung bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel) verschärft und durch eine zunächst befristete - später verlängerte - Kronzeugenregelung ergänzt. Mögliche Strafmilderungen für »Kronzeugen« sollen die Terrorszene aufbrechen helfen.