Die Volkskammer verabschiedet - zum ersten Mal in der Geschichte der DDR mit Gegenstimmen und Enthaltungen - das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft. Danach kann die Frau selbst darüber entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austragen oder binnen zwölf Wochen nach der Empfängnis ärztlich abbrechen lassen möchte. Prophylaktisch werden ärztlich verordnete schwangerschaftsverhütende Mittel kostenlos an sozialversicherte Frauen abgegeben. - Die DDR will damit einen Beitrag zur Gleichstellung von Frau und Mann in Ausbildung und Beruf, in Ehe und Familie leisten.