Das Zivilgesetzbuch (ZGB) und die neue Zivilprozessordnung (ZPO), nach »öffentlicher« Diskussion von der Volkskammer am 19. 6. 1975 verabschiedet, treten in Kraft. Sie ersetzen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nebst allen ausführenden Rechtsvorschriften. Das neue sozialistische Zivilrecht regelt die Beziehungen der Bürger untereinander (ausgenommen Familienrecht: Interner Link: 1. 4. 1966) und zu den Betrieben (ausgenommen Arbeitsrecht: Interner Link: 1. 1. 1978). Es verankert das »Prinzip der Einheit« von Rechten und Pflichten und geht davon aus, dass persönliche Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen übereinstimmen. Gegenseitige kameradschaftliche Hilfe und Zusammenarbeit sollen »sozialistische Verhaltensweisen« fördern.