In der BRD wird das Volljährigkeitsalter herabgesetzt und der Familienlastenausgleich reformiert: Alle 18-jährigen sind fortan volljährig, unbeschränkt geschäftsfähig und ehemündig. Sie erhalten neben dem aktiven (seit 1. 8. 1970) nun auch das passive Wahlrecht. - Steuerfreies Kindergeld wird vom ersten Kind an unabhängig von Arbeitsplatz und Einkommen der Eltern gezahlt (gestaffelt nach Kinderzahl). Damit entfallen die steuerlichen Kinderfreibeträge, der Kindergeldzuschlag im öffentlichen Dienst und das bisherige Kindergeld. (Interner Link: 13. 11. 1954)