Die Stiftung »Hilfswerk für behinderte Kinder« wird gemäß Gesetz vom 17. 12. 1971 aus Mitteln des Contergan-Herstellers und der BRD errichtet. Sie fördert bevorzugt contergangeschädigte, aber auch alle anderen behinderten Kinder. Das Schlaf-und Beruhigungsmittel Contergan hatte bei Erwachsenen Nervenschäden und beim Fötus schwangerer Frauen schwere Missbildungen hervorgerufen. Der Strafprozess gegen die Chemiefirma Grünenthal war am 18. 12. 1970 eingestellt worden. Die Herstellerfirma hatte sich verpflichtet, 100 Millionen DM für die missgebildeten Kinder bereitzustellen; denselben Betrag brachte die BRD in die Stiftung ein.