Das Mutterschaftsurlaubsgesetz ergänzt das Mutterschutzgesetz in der BRD: Die in einem Arbeitsverhältnis stehende Mutter ist nach der Entbindung sechs Monate von der Arbeit freigestellt, beitragsfrei sozialversichert und erhält ein steuerfreies Mutterschaftsgeld. Das Kündigungsverbot wird von vier auf acht Monate erhöht.