Bildungsgesamtplan bis 1985, verabschiedet von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung der BRD. Die Regierungschefs des Bundes und der Länder billigen den Rahmenplan am 20. 9., den Finanzrahmen am 30. 11. 1973. Der Bildungsgesamtplan entwirft erstmals ein gesamtstaatlich abgestimmtes Konzept für die Reform des Bildungswesens. Er fordert den Ausbau des Elementarbereichs zur familienergänzenden Erziehung ab dem dritten Lebensjahr und kleinere Klassen vor allem in den Grundschulen. Die Klassen fünf und sechs des Sekundarbereichs I sollen zur Orientierungsstufe zusammengefasst werden, damit alle Schüler ein einheitliches Bildungsangebot erhalten ohne sie vorzeitig auf Haupt-, Realschule oder Gymnasium festzulegen. Bund und SPD-regierte Länder bekennen sich zur schulformunabhängigen Orientierungsstufe und zur integrierten Gesamtschule, die CDU /CSU-regierten Länder dagegen lassen die Organisationsform der Orientierungsstufe offen und wollen erst das Ergebnis der Versuchsprogramme für integrierte wie kooperative Gesamtschulen unter Fortentwicklung des gegliederten Schulwesens abwarten. Unterschiedlich wird auch die stufenbezogene Lehrerausbildung bewertet. - Die berufliche Bildung soll gleichberechtigt neben die allgemeine Bildung treten und vorrangig ausgebaut werden. Im Tertiären (= Hochschul-) Bereich werden Gesamthochschulen, gerechtere Zulassungsbestimmungen sowie reformierte Studieninhalte mit Regelstudienzeiten gefordert. Nach der Schule soll sich in der Erwachsenenbildung jeder so weiterbilden können, wie es seinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und - seit 1976 - Forschungsförderung war als neue »Gemeinschaftsaufgabe« durch ein unbefristetes Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern am 25. 6. 1970 errichtet worden.