Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der BRD: Die Schüler /innen werden in einem Pflichtbereich, der das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche, das mathematisch-naturwissenschaftliche Aufgabenfeld sowie Religionslehre und Sport umfasst, und in einem individuellen Wahlbereich, der neben den bisherigen auch neue Fächer zulässt, unterrichtet. Innerhalb der beiden Bereiche wird unter Auflösung der Klassen 11 - 13 nach Grundkursen und - zur Schwerpunktbildung - nach Leistungskursen unterschieden. Bewertet wird in beiden, wie in der Abiturprüfung, nach einem Punktsystem (0 - 15) anstelle der Notenskala von 1 - 6. Diese Oberstufenreform soll die Studierfähigkeit verbessern bzw. den Weg in die Berufsausbildung oder -tätigkeit erleichtern.