Nach dem Graduiertenförderungsgesetz der BRD können besonders qualifizierte Hochschulabsolventen für die Promotion oder für ein Aufbaustudium Stipendien erhalten. Sie sollen vor allem den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern. Das 1. Haushaltsstrukturgesetz (Interner Link: 1. 1. 1975) stellt die Stipendien um: Aus Zuschüssen werden Darlehen.