Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt erstmals einheitlich die individuelle Ausbildungsförderung im Schul-und Hochschulbereich. Auf sie besteht ein Rechtsanspruch bei Neigung, Eignung und Leistung, soweit die Ausbildung nicht anderweitig finanziert werden kann. Damit soll die wirtschaftlich bedingte Ungleichheit der Bildungschancen u. a. bei Arbeiterkindern vermindert werden. Voraussetzungen, Umfang und Verfahren der Förderung (z. B. Bedarfssätze, Elternfreibeträge, Kreis der Anspruchsberechtigten) werden mehrfach geändert, die Leistungen verstärkt auf Darlehen anstelle von Zuschüssen umgestellt. Bei guten Leistungen wird die Rückzahlung von Darlehen teilweise erlassen.