Der »Strukturplan für das Bildungswesen«, den die Bildungskommission des Deutschen Bildungsrats vorlegt, fordert die horizontal gegliederte Stufenschule. Sie soll das traditionell vertikal gegliederte Schulwesen ablösen und mehr »Chancengleichheit« in der BRD verbürgen. Zwar legt sich die Bildungskommission nicht auf die integrierte Gesamtschule fest, die sie zu erproben vorgeschlagen hatte (1969), doch empfiehlt sie, das Schulwesen als einheitliches Ganzes bei gleichzeitig differenzierenden Bildungsgängen wie folgt neu zu organisieren: Elementarstufe (Vorschule), Primarstufe (1. 4. Klasse), Sekundarstufe I (5. - 9./10. Klasse) und Sekundarstufe II (11. -13. Klasse). Die Orientierungsstufe besteht aus dem 5. und 6. Schuljahr und soll sich an eine Grund-oder Sekundarschule anlehnen. Der Deutsche Bildungsrat war am 15. 7. 1965 durch ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern geschaffen worden. Er bestand aus der Bildungskommission, deren Mitglieder die Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz berufen hatten, und der Regierungskommission. Die Bildungskommission, die von bildungspolitischen Reformideen beeinflusst war (u. a. Georg Pichts »Bildungskatastrophe«, Ralf Dahrendorfs »Bildung als Bürgerrecht«), hatte die Aufgabe, Vorschläge zur Bildungsreform und -planung zu entwickeln. Das Verwaltungsabkommen läuft am 31. 7. 1975 aus, da die Länder Bayern und Baden-Württemberg ablehnen, es zu verlängern.