Die Bundeswehrhochschulen beginnen ihren Studienbetrieb in Hamburg und München. Sie regeln ihre akademischen Angelegenheiten selbstständig im Sinne des Hochschulrahmengesetzes vom Interner Link: 26. 1. 1976. Das in der Regel dreijährige berufsbezogene Studium soll Offiziere und Offiziersanwärter unter Einbeziehung von erziehungs-und gesellschaftswissenschaftlichen Anteilen zu einem staatlich anerkannten Hochschulabschluss (Diplom oder Graduierung) führen und sie befähigen, ihren Aufgaben in den hochmodernen technisierten Streitkräften nachzukommen.