Das Ausbildungsplatzförderungsgesetz (ein neues Berufsbildungsgesetz hatte der Bundesrat am 14. 5. 1976 abgelehnt) soll das Angebot von Ausbildungsplätzen in der BRD vergrößern. Die Bundesregierung wird daher ermächtigt, notfalls eine Berufsausbildungsabgabe von Betrieben zu erheben. Sie führt künftig eine amtliche Berufsbildungsstatistik und legt jährlich einen Berufsbildungsbericht vor. Das neue Bundesinstitut für Berufsbildung in West-Berlin, institutionell hervorgegangen aus dem Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung (Interner Link: 14. 8. 1969) und dem Bundesausschuss für Berufsbildung, ist dafür zuständig, einheitliche Grundlagen für die Berufsbildung zu schaffen. Es entwirft die Ausbildungsordnungen, fördert die Bildungsforschung und den Bau von Berufsbildungsstätten, registriert die anerkannten Ausbildungsberufe usw.