Das Berufsbildungsförderungsgesetz ersetzt das Ausbildungsplatzförderungsgesetz vom Interner Link: 7. 9. 1976; denn es war, da ihm der Bundesrat nicht zugestimmt hatte, vom Bundesverfassungsgericht am 10. 12. 1980 für nichtig erklärt worden. Präzisiert werden die Normen über das Bundesinstitut für Berufsbildung, über den Berufsbildungsbericht, über die Berufsbildungsstatistik und -planung. Die Klausel alter Fassung, wonach Ausbildungsplätze ggf. durch eine Abgabe zu finanzieren sind, ist gestrichen.