Kapitalhilfe ist nach den Richtlinien für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit vorzugsweise solchen Entwicklungsländern zu gewähren, die erforderliche Investitionen weder aus eigener Kraft noch mit Fremdmitteln finanzieren können. Sie soll sie wirtschaftlich und sozial fördern, vor allem die Lebensbedingungen möglichst breiter Bevölkerungskreise verbessern. Die Kredite vergibt zu unterschiedlichen Konditionen die am 5. 11. 1948 gegründete Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die vom Bund gegründete Deutsche Gesellschaft für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwicklungsgesellschaft DEG) fördert private Direktinvestitionen sowie partnerschaftlich finanzierte und geleitete Unternehmen in Entwicklungsländern. Die Hermes-Kreditversicherung in Hamburg haftet und bürgt im Auftrag des Bundes für Export-und gebundene Finanzkredite.