Least Developed Countries (LDC): Die Bundesregierung beschließt Grundsätze, nach denen Darlehen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit an die am wenigsten entwickelten Länder in Zuschüsse umgewandelt werden können. Je nach Einzelfall werden diesen ärmsten Entwicklungsländern auf ihren Antrag Tilgungs-und Zinszahlungen für den Rest der Laufzeit erlassen. Sie erhalten keine Kredite mehr, sondern nur noch nicht rückzahlbare Zuschüsse als Finanzierungsbeiträge.