Das 1. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität stellt Kredit-und Subventionsbetrug, Wucher und betrügerischen Bankrott unter Strafe. Das neu errichtete Gewerbezentralregister soll gewerbebezogene Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsentscheidungen (Gesetz vom 13. 6. 1974) erfassen und es so erleichtern, nach unseriösen Firmen zu fahnden.