Das Energieeinsparungsgesetz schreibt einen verbesserten Wärmeschutz in Gebäuden, vor allem für Neubauten, Heizungs-und Belüftungsanlagen vor. - Nach einer Novelle vom 20. 6. 1980 sind Heizkosten künftig nach Verbrauch abzurechnen.
Das Energieeinsparungsgesetz schreibt einen verbesserten Wärmeschutz in Gebäuden, vor allem für Neubauten, Heizungs-und Belüftungsanlagen vor. - Nach einer Novelle vom 20. 6. 1980 sind Heizkosten künftig nach Verbrauch abzurechnen.