Das Energieeinsparungsgesetz schreibt einen verbesserten Wärmeschutz in Gebäuden, vor allem für Neubauten, Heizungs-und Belüftungsanlagen vor. - Nach einer Novelle vom 20. 6. 1980 sind Heizkosten künftig nach Verbrauch abzurechnen.
Das Energieeinsparungsgesetz schreibt einen verbesserten Wärmeschutz in Gebäuden, vor allem für Neubauten, Heizungs-und Belüftungsanlagen vor. - Nach einer Novelle vom 20. 6. 1980 sind Heizkosten künftig nach Verbrauch abzurechnen.
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